Zwei Personen im Vordergrund eines gepflegten Gartens; im Hintergrund ein Wohnhaus mit Photovoltaikanlage auf dem geneigten Dach.
Solaranlagen-Verordnung im Eigenheim

Solarpflicht in NRW

Solarpflicht NRW 2026: 
Bedeutung, Herausforderung, Lösung

Seit 2024 greift die Solarpflicht in NRW – und betrifft inzwischen fast alle Bauherren und Eigentümer. Wer baut oder saniert, muss Photovoltaik installieren. Eine echte Herausforderung, besonders in Falle von Einfamilienhäusern. Doch es gibt Möglichkeiten, die Pflicht zur Kür zu machen. Dann werden die Stromkosten planbar, die Unabhängigkeit steigt – und ganz Clevere können sogar die Investition aus eigener Tasche umgehen.  

In diesem Artikel beleuchten wir, was die „Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ – kurz Solaranlagen-Verordnung NRW oder SAN-VO NRW – bedeutet. Wir erklären, wen sie betrifft und welche Lösungen es für die einfache Erfüllung gibt. 

Das Wichtigste zur Solarpflicht NRW

  • Wer ist betroffen? Bauherren und Eigentümer von Neubau, Anbau oder Dachsanierung in NRW.
  • Seit wann gilt sie? Für Nichtwohngebäude seit 1.1.2024, für Wohngebäude seit 1.1.2025, für Bestandsgebäude bei Dachsanierung seit 1.1.2026.
  • Anlagengröße Neubau: 30 % der gesamten Bruttodachfläche – ohne Abzüge für Norddächer oder Verschattung.
  • Anlagengröße Sanierung: 30 % der Nettodachfläche oder Pauschalleistung: 3 kWp (EFH), 4 kWp (3-5 Wohneinheiten), 8 kWp (6-10 Wohneinheiten).
  • Ausnahmen: falls technisch nicht vertretbar, statisch ungeeignetes Dach, Denkmalschutz, nur Nordausrichtung.
  • Bußgelder bei Verstoß: bis 5.000 € (EFH), bis 25.000 € (MFH), bis 50.000 € (Nichtwohngebäude).
  • Zuständige Behörde: Untere Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Kommune.
  • Pflicht erfüllen ohne Investition: Mit dem SolarstromPaket von e-regio – regional, ohne Anschaffungskosten, 20 Jahre stabiler Strompreis.

Solarpflicht NRW im Detail: Wer ist betroffen?

Die Solarpflicht in NRW ist gestaffelt in Kraft getreten – je nach Gebäudeart und Stichtag. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Juni 2024.

Zunächst geben wir einen vollständigen Überblick. Im Anschluss konzentrieren wir uns jedoch auf private Eigenheimbesitzer und die Tipps & Tricks für die kostenlose Erfüllung der Solarpflicht.

GebäudeartGilt seitMindestgröße PV
Nichtwohngebäude (Neubau)Bauantrag ab 1.1.202430 % der Bruttodachfläche
Wohngebäude (Neubau)Bauantrag ab 1.1.202530 % der Bruttodachfläche
Bestandsgebäude (Dachsanierung)Baubeginn ab 1.1.202630 % der Nettodachfläche oder pauschal je nach Anzahl der Wohneinheiten: 3/4/8 kWp
Stellplatzflächen (> 35 Stellplätze, Nichtwohngebäude)Neuerrichtung ab 1.1.202430 % der für Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche
Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Ziegeldach: Zwei Personen befestigen Solarmodule mit Werkzeugen auf einer Dachkonstruktion.

Was kostet die Solarpflicht Eigenheimbesitzer?

Wo Licht ist, gibt es auch Schatten: Für Bauherren und Hausbesitzer ist die Solarpflicht mit offensichtlichen Mehrkosten verbunden. Zwar lohnt sich eine Solaranlage langfristig, aber die Anschaffung kostet erst einmal viel Geld, also Eigenkapital, das beim Neubau oftmals eh knapp ist.

Eine Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus inklusive Montage und Anschluss in der Regel zwischen 15.000 und 25.000 Euro – je nach Größe der Anlage. Somit bedeutet die Solarpflichtin NRW reale Mehrkosten von einigen Tausend Euro. Und die Amortisation? Die dauert in der Regel 15 bis 20 Jahre.

SolarstromPaket: Solarpflicht erfüllen – ohne Investition

Eine Solaranlage ohne Investition? So etwas gibt es! Das SolarstromPaket von e-regio ist eine Komplettlösung: e-regio finanziert, installiert und betreibt die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach. Sie zahlen für die Bereitstellung der Komponenten und für den Strom, den Sie tatsächlich verbrauchen. Und das gehört zum Paket:

  • 0 Euro Investition: Die PV-Anlage gehört e-regio. Sie investieren keinen Cent in die Hardware.
  • 20 Jahre stabiler Solarstrompreis: Günstig und planbar.
  • Wartung und Reparatur inklusive: e-regio überwacht die Anlage digital und übernimmt alle Kosten für die Instandhaltung.
  • Komplett-Paket: Inklusive Stromspeicher, Notstromversorgung und SolarstromPaket-App.
  • Option Wallbox: Auf Wunsch zusätzlich installierbar – für E-Mobilität direkt vom Dach.
  • Reststrom inklusive: Was die Solaranlage nicht liefert, kommt aus Regionalstrom – ebenfalls zu einem günstigen Preis.

Zum Paket im Detail

Voraussetzungen für das SolarstromPaket

Das SolarstromPaket ist ausschließlich im Einzugsgebiet von e-regio buchbar – in einem Radius von rund 50 Kilometern um Euskirchen, zwischen Rhein und Eifel. Ob Ihr Eigenheim im Liefergebiet liegt? Das sehen Sie in wenigen Klicks.

Selbst genutztes Einfamilienhaus

Jahresstromverbrauch von mindestens 2.000 kWh

Geeignetes Dach 

Wohnort im Liefergebiet von e-regio

Das SolarstromPaket von e-regio

Jetzt 
Verfügbarkeit 
prüfen!

Auszeichnungssiegel „Top Lokalversorger Strom 2026“ vom Energie Verbraucherportal.
Siegel für geprüften Ökostrom des TÜV Nord
Ich bin Eigentümer:in eines Einfamilienhauses.
Aktuell bieten wir das SolarstromPaket ausschließlich Eigentümer:innen zur Eigennutzung an.
1 / 7
Oh nein, das hat leider nicht geklappt.

Auf Basis Ihrer Angaben können wir Ihnen das SolarstromPaket derzeit nicht anbieten. Prüfen Sie Ihre Angaben oder treten Sie persönlich mit uns in Kontakt.

Warum gibt es überhaupt eine Solarpflicht in NRW

Die Solardachpflicht NRW ist Teil einer breiter werdenden gesellschaftlichen Entwicklung: Immer mehr Bundesländer verpflichten Bauherren und Eigentümer, bei Neubauten oder Sanierung erneuerbare Energien zu integrieren. 

Das klimapolitische Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu erhöhen und den CO₂-Ausstoß langfristig zu senken. Die Pflicht bezieht sich auf PV-Anlagen zur Stromerzeugung. Solarthermie zur Warmwasserbereitung kann die Pflicht nur dann erfüllen, „wenn […] das wirtschaftliche Flächenpotential für Photovoltaik durch die Errichtung und den Betrieb solarthermischer Anlagen ausgeschöpft wird“ (§6, Absatz 4 SAN-VO NRW).

 

Die Vorteile einer Solaranlage für Ihr Eigenheim

Eine PV-Anlage ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag oder ein lästiger Kostenpunkt. Sie bringt auch reale Vorteile:

Langfristig sparenHauswert steigernUnabhängig werdenMit PV heizenE-Mobilität nutzen
Wer Strom selbst erzeugt, zahlt weniger für zugekauften Netzstrom.Immobilien mit moderner Energietechnik erzielen oft bessere Preise.Ein Stromspeicher erhöht die Unabhängigkeit vom Stromnetz.Mit einer Wärmepumpe lässt sich Solarstrom zum Heizen nutzen.Mit einer Wallbox laden Sie Ihr Elektroauto direkt vom Dach.

 

 

Wer ist von der Solarpflicht NRW befreit?

In wenigen Fällen kann die Solardachpflicht auch entfallen, zum Beispiel wenn die Installation technisch nicht möglich ist. Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder gilt eine Gestaltungssatzung Ihrer Kommune, kann die Pflicht ebenfalls entfallen. Wirtschaftliche Ausnahmen ergeben sich unter Umständen bei einer Amortisationszeit von mehr als 25 Jahren oder zusätzlichen Systemkosten (z.B. Brandschutz, Statik, Sicherheit), die die reinen Anlagenkosten um mehr als 70 % übersteigen. Wir empfehlen Ihnen, hier eine rechtliche Fachberatung hinzuzuziehen.

 

Beispiele für technische Ausnahme von der Solarpflicht

  • Dach ist konstruktiv oder statisch nicht für eine PV-Anlage geeignet.
  • Dachfläche ist vollständig nach Norden ausgerichtet (bei Bestands-/Neubau unter bestimmten Bedingungen).
  • Dachmaterial ist ungeeignet (z.B. Reet).
  • Netzverträglichkeitsprüfung schlägt fehl.
Zwei Personen stehen nebeneinander vor einem gelben Hintergrund und blicken in Richtung Kamera.

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Ihre Kundenberatung e-regio SolarstromPaket

FAQs zur Solarpflicht NRW

Haftung und Rechtssicherheit

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*Während des Preisgarantiezeitraums bleibt der Netto-Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten) des Arbeitspreises für die Eigenverbrauchsmenge unverändert. Andere Preisbestandteile des Arbeitspreises, auch infolge neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen sowie sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen, und der Grund- und Messpreis, mit Ausnahme der Kosten für Abrechnung, einschließlich Einbau und Betrieb des die Eigenverbrauchsmenge erfassenden Stromzählers, sind von der Preisgarantie ausgenommen. Weitere Details können Sie unserem Solarstrompaket - Teil B) Stromliefervertrag (ohne Reststrom-Option „Regionalstrom PV“), dort § 5, entnehmen.