
Wir erklären
das SolarstromPaket
Die Umstellung einer gekauften oder gepachteten PV-Anlage auf das SolarstromPaket ist nicht möglich.
Ja. Für jede Anlage muss eine beschränkte, persönliche Dienstbarkeit notariell im Grundbuch eingetragen werden. Das ermöglicht uns den Zugang zum Grundstück, um die Anlage zu betreiben. Und ist auf die Installation und Nutzung der PV-Anlage und ihrer Komponenten sowie auf eventuelle Reparaturen beschränkt. Wir übernehmen die Abwicklung. Für Sie ist das kostenfrei.
Für die Solaranlage schließen wir eine Haftpflicht-Versicherung ab, die Sie und uns gegen Schäden am Haus oder Dach absichert, die durch die Solaranlage und deren Komponenten verursacht werden. Gegenüber Unwetterereignissen wie z. B. Blitz- und Hagelschlag oder Flutschäden, haben wir die Anlage ebenfalls versichert. Falls Sie versehentlich einen Schaden an der Anlage verursachen sollten, ist dies in der Regel über Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Sobald Sie uns einen Defekt oder Ausfall melden, beheben wir das Problem. Dies ist für Sie immer kostenlos, auch wenn Komponenten ausgetauscht werden müssen. Sofern die Anlage keinen Strom produzieren kann, liefern wir Ihnen den Strom aus dem Netz.
Sofern Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 5 Jahre. Der Preis für den Strom, den die PV-Anlage erzeugt, bleibt auch dann bestehen – auch wenn wir einige Komponenten erneuern müssen. Sollten Sie die Anlage trotzdem nicht mehr nutzen wollen und fristgerecht kündigen, bauen wir die Anlage ab, ohne dass dafür Kosten entstehen.
Geht das Haus an Erbberechtigte oder Käuferinnen und Käufer, übernehmen diese den Vertrag für das SolarstromPaket für die Restlaufzeit zu gleichen Konditionen. Sofern sich die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gegen das SolarstromPaket entscheiden, kann der Vertrag gekündigt werden. Wir demontieren die Solaranlage inklusive aller Komponenten und erheben entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages eine Ausfallentschädigung. Alternativ kann die Solaranlage auch übernommen werden.
Wir sind überzeugt von unserem Angebot sowie unserem gemeinsamen Ziel, die Energiewende mit den Menschen in unserer Region lokal umzusetzen. Grundsätzlich ist eine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit aber möglich. Im Sinne der Nachhaltigkeit speisen wir dann 100% des Stroms ein. In dem Falle erhalten Sie eine Vergütung für die Dachpacht.
